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Die Mitte Kanton Bern Leitbild und Statuten
Leitbild
Familie
Die Mitte Region Spiez identifiziert sich in hohem Masse mit der traditionellen Familie und anerkennt auch andere Familienmodelle.
Bildung
Die Mitte Region Spiez schenkt der Bildung besondere Beachtung. Bildung muss als wichtige Ressource erkannt werden, denn Kinder und Jugendliche sind das Kapital der Zukunft. Die Mitte Region Spiez will Perspektiven für alle, Chancengleichheit sowie eine qualitativ gute Bildung. Ausbildungsbetriebe sind bei Arbeitsvergaben zu bevorzugen.
Sport, Kultur und Freizeit
Die Mitte Region Spiez anerkennt die Wichtigkeit des Sports und der Kultur. Insbesondere bei Jugendlichen können Sport und Kultur eine wichtige erzieherische, gesundheitsfördernde, soziale und integrative Wirkung erzielen. Die Mitte Region Spiez setzt sich für eine bedürfnisgerechte und zeitgemässe Sport- und Freizeitinfrastruktur ein.
Wirtschaft / Tourismus
Die Mitte Region Spiez fördert ein konkurrenzfähiges Gewerbe. Für grössere Industriebetriebe fehlt der nötige Raum. Sie wünscht sich einen sanften Tourismus. Ein vielseitiges und innovatives Gastgewerbe wie auch kleinere und mittelgrosse Veranstaltungen in der Gemeinde gehören zu den wichtigen Erfolgsfaktoren.
Finanzen
Die Mitte Region Spiez unterstützt ein ausgeglichenes Budget, in welchem sich die Einnahmen und Ausgaben im Dreijahresschnitt die Waage halten, dies im Sinne einer vorausschauenden und vorsichtigen Finanzpolitik. Auf allen Stufen besteht eine gut funktionierende Kostenkontrolle. Investitionen müssen Mehrwerte schaffen oder Kosten senken.
Raumordnung
Die Mitte Region Spiez fordert, dass mehr Rücksicht auf die kostbare Ressource Boden genommen wird. Eine intakte Landschaft dient in hohem Masse der Naherholung und ist das Kapital für einen erfolgreichen Tourismus. Verdichtetes Bauen soll umgesetzt werden und erneuerbare Energien sind zu unterstützen.
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Die Mitte Region Spiez setzt sich für Ruhe, Ordnung und Sicherheit ein und unterstützt präventive Massnahmen. Sie appelliert an die Selbstverantwortung: „Schau hin, nicht weg!“
Verkehr
Die Mitte Region Spiez setzt sich für einen attraktiven öffentlichen Verkehr ein. Für den Individualverkehr sind Parkmöglichkeiten im Dorfzentrum sicherzustellen. Der Suchverkehr ist mit einem Parkleitsystem zu minimieren.
Verwaltung
Die Mitte Region Spiez setzt sich für eine gut funktionierende Verwaltung und einen Werkhof ein, welche mit modernen Hilfsmitteln effizient und bürgerorientiert arbeiten. Der Aufwand ist transparent mit regional vergleichbaren Gemeinden darzustellen. Wo sinnvoll, sind Arbeiten mit Nachbargemeinden zu koordinieren.
Statuten
Die Mitte Region Spiez
1. Allgemeines
Name und Sitz Art. 1 1) Unter dem Namen Die Mitte Region Spiez besteht in Spiez eine politische Partei in der Form eines Vereins gemäss Art. 60ff ZGB mit Sitz in Spiez.
2) Die Mitte Region Spiez kann bei der Verfolgung ihrer Ziele mit ähnlich gesinnten politischen Parteien im Kanton Bern und in der Schweiz zusammenarbeiten oder sich zusammenschliessen.
3) Die Mitte Region Spiez ist eine Sektion der Die Mitte Schweiz, Kanton Bern.
Zweck
Art. 2 1) Die Mitte Region Spiez vereinigt Personen aus allen Bevölkerungsschichten und bezweckt die Teilnahme am politischen Geschehen.
2) Sie bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Staatsordnung auf der Grundlage von gegenseitiger Toleranz und Achtung gegenüber Mensch und Natur.
3) Sie ist den bürgerlichen Werten wie Eigenverantwortung, Chancengleichheit und Leistungsprinzip verpflichtet.
Tätigkeit
Art. 3 Die hauptsächlichen Tätigkeiten der Die Mitte Region Spiez sind a) Beteiligung an den Gemeindewahlen b) Stellungnahmen zu aktuellen politischen Fragen c) Teilnahme am politischen und gesellschaftlichen Geschehen in allen Bereichen
Mitgliedschaft
Art. 4 1) Mitglied kann jede Person werden, welche die Statuten und die politischen Grundsätze der Die Mitte Region Spiez anerkennt. Natürliche Personen müssen das 16. Altersjahr zurückgelegt haben.
2) Wer der Die Mitte Region Spiez beitritt, wird gleichzeitig Mitglied der Die Mitte Kanton Bern.
Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaft
Art. 5 1) Die Mitgliedschaft wird durch den Beschluss des Vorstandes aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung erworben. Ein ablehnender Beschluss kann innert dreissig Tagen ab Eröffnung schriftlich an die Parteiversammlung weitergezogen werden.
2) Die Mitgliedschaft erlischt durch a) schriftliche Austrittserklärung (jederzeit möglich) b) Ausschluss c) Auflösung der Partei d) Tod
3) Alle Mitglieder können bei grober Verletzung der Statuten oder von Parteigrundsätzen aus der Partei ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes nach Anhörung der Betroffenen, wenn zwei Drittel der Vorstandsmitglieder zustimmen. Der Beschluss kann innert dreissig Tagen ab Eröffnung schriftlich an die Parteiversammlung weitergezogen werden. Die Parteiversammlung entscheidet nach Anhören der betroffenen Person endgültig. Der Ausschluss wird wirksam, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dem Ausschluss zustimmen.
Organe und ihre Aufgaben
Art. 6 1) Die Organe der Die Mitte Region Spiez sind
a) Parteiversammlung b) Parteivorstand c) Revisionsstelle
2) Die Parteiversammlung oder der Parteivorstand können zusätzliche Arbeitsgruppen einsetzen.
Parteiversammlung
Art. 7 1) Die Parteiversammlung ist das oberste Organ der Die Mitte Region Spiez.
2) Mindestens einmal jährlich findet eine Parteiversammlung statt. Weitere werden nach Bedarf durchgeführt. Zudem kann die Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder ein Fünftel der Parteimitglieder die Durchführung verlangen.
3) Alle Mitglieder werden mindestens sieben Tage vor der Versammlung schriftlich eingeladen.
4) Die Parteiversammlung wird vom Präsidium oder bei dessen Abwesenheit vom Vizepräsidium geleitet.
Aufgaben der Parteiversammlung
Art. 8 1) Die Parteiversammlung hat die folgenden nicht entziehbaren Aufgaben a) Wahl des Präsidiums und der Mitglieder des Vorstandes b) Wahl der Revisionsstelle c) Annahme und Änderung der Statuten d) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes e) Beschluss über das Jahresprogramm und den jährlichen Voranschlag f) Festlegen der Mitgliederbeiträge g) Entscheid über Mandatsbeiträge und Festlegen der Höhe h) Verabschiedung von Wahlvorschlägen i) Behandlung von Entscheiden des Vorstandes zu Erwerb und Ausschluss der Mitgliedschaft
2) Der Parteiversammlung können weitere Aufgaben übertragen werden, sofern nicht diese Statuten oder das Gesetz eine andere Lösung treffen.
Wahlen und Abstimmungen an der Parteiversammlung
Art. 9 1) Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, wenn nicht ein Viertel der anwesenden Mitglieder eine geheime Abstimmung verlangt.
2) Für Belange, die nur eine politische Gemeinde betreffen, insbesondere für die Beschlussfassung über Wahlvorschläge in reine Gemeindebehörden und für die Beschlussfassung in reinen Gemeindeangelegenheiten, stehen die Kompetenzen den Parteiorganen und Parteimitgliedern der betroffenen politischen Gemeinde zu.
3) Die Beschlüsse erfolgen mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wenn nicht diese Statuten oder das Gesetz etwas anderes bestimmen.
4) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzes.
Parteivorstand
Art. 10 1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
2) Die Gemeinderatsmitglieder und die Mitglieder des Grossen Gemeinderates von Spiez sowie die Mitglieder des Grossen Rates des Kantons Bern mit Wohnsitz in der Region Spiez bilden den erweiterten Parteivorstand mit beratender Funktion und werden zu den Sitzungen des Parteivorstandes eingeladen, wenn sie Mitglieder der Die Mitte Region Spiez sind.
3) Mit Ausnahme des Präsidiums, das durch die Parteiversammlung bezeichnet wird, konstituiert sich der Vorstand selbst.
Amtszeit des Parteivorstandes
Art. 11 1) Die Amtsdauer des Vorstandes umfasst vier Jahre.
2) Wird während der Amtsdauer ein neues Vorstandsmitglied gewählt, erfolgt die Wahl für den Rest der Amtsdauer.
Aufgaben des Parteivorstandes
Art. 12 1) Der Vorstand hat insbesondere die folgenden Aufgaben und Kompetenzen a) Erledigung der laufenden Geschäfte b) Sicherstellung der Öffentlichkeitsarbeit c) Vorbereitung der Parteiversammlungen d) Vertretung der Partei gegen aussen e) Werbung von Mitgliedern
2) Der Vorstand erledigt sämtliche Aufgaben und hat sämtliche Kompetenzen, sofern nicht diese Statuten oder das Gesetz eine andere Regelung treffen.
3) Der Vorstand führt seine Sitzungen nach Bedarf durch oder wenn dies ein Vorstandsmitglied verlangt. Die Einladung erfolgt schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Traktanden.
Wahlen und Abstimmungen im Parteivorstand
Art. 13 1) Wahlen und Abstimmungen im Vorstand erfolgen offen und mit einfacher Mehrheit.
2) Zirkulationsbeschlüsse sind für Abstimmungen zulässig und müssen einstimmig erfolgen.
3) Bei Stimmengleichheit zählt die präsidiale Stimme doppelt.
Revisionsstelle
Art. 14 1) Die Revisionsstelle besteht aus zwei Personen, die nicht Parteimitglieder sein müssen.
2) Die Revisionsstelle prüft die Buchführung und führt mindestens einmal jährlich eine Kontrolle durch. Sie stellt der Parteiversammlung Antrag zur Jahresrechnung.
3) Die Amtszeit entspricht derjenigen des Parteivorstandes.
Protokollführung
Art. 15 Über die Sitzungen der Parteiorgane wird mindestens ein Beschlussprotokoll geführt. Zirkulationsbeschlüsse sind im nächsten Vorstandsprotokoll festzuhalten.
Art. 16 Die Partei beschafft ihre Finanzen insbesondere durch a) Mitgliederbeiträge b) freiwillige Beiträge c) Finanzaktionen d) Mandatsbeiträge, wenn sie durch die Parteiversammlung beschlossen worden sind
Mitgliederbeiträge
Art. 17 1) Die Parteiversammlung legt mit dem Voranschlag die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge fest.
2) Für Personen unter zwanzig Jahren oder in Ausbildung kann ein reduzierter Beitrag festgelegt werden.
3) Für Verbindlichkeiten der Die Mitte Region Spiez haftet nur das Parteivermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
4. Statutenanpassungen
Statutenänderungen
Art. 18 Die Statuten können durch die Parteiversammlung abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.
Auflösung
Art. 19 1) Die Parteiversammlung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder die Auflösung beschliessen.
2) Das Parteivermögen fällt an Die Mitte Kanton Bern oder eine Organisation, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgt. Für den Entscheid ist die Parteiversammlung zuständig.
Inkrafttreten
Art. 20 Diese Statuten sind an der Parteiversammlung vom 6. April 2021 angenommen worden und ersetzen die Version vom 22. Januar 2019 der BDP Region Spiez. Die Neufassung erfolgt aufgrund des Zusammenschlusses der BDP Kanton Bern mit der CVP Kanton Bern. Neuer Name der Partei lautet Die Mitte Kanton Bern. Das Dokument tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der Präsident
Martin Peter
Die Vize-Präsidentin
Marianne Schlapbach-Häberli